Tierarztpraxis M.Wrasse
Tierarztpraxis M.Wrasse

Tierkrankenversicherung > Vergleichstabelle

 

Die Kosten für Tierärztliche Diagnostik/Behandlung können schnell erhebliche Ausmaße annehmen. Die erfolgte und dringend notwendige Gebührenanpassung vom November 2022 war notwendig, um die gestiegenen Kosten für Energie, Personal und laufende Kosten eines Praxisbetriebes abzufangen damit eine flächendeckende Versorgung auch an Sonn- und Feiertagen gewährleistet werden kann und der Abwanderung von Fachkräften entgegen zu wirken. 

Hier hilft für den Tierbesitzer ein möglichst frühzeitiger Abschluß einer OP/Tierkrankenversicherung. Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, nützt ein Vergleich im Internet. Eine erste Vorauswahl ermöglicht Ihnen die Eisbaumtabelle.

Bitte informieren Sie sich umfassend über die tierartspezifischen Bedingungen, Ausschlußklauseln u.ä.

Sollten Sie  diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

www.eisbaumtabelle.de

 

JJuni 2023

 

 

Die neue GOT ( Gebührenordnung) ab  22.11.2022

Die Gebührenordnung Für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde letztmalig 1999 umfassend geändert. Eine Überarbeitung war dringend erforderlich um den bestehenden Praxen und Kliniken  die Chance zu geben wirtschaftlich zu arbeiten , dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine flächendeckende Versorgung aller Tiere zu ermöglichen.

Am 08.Juli 2022 wurde die neue GOT nunmehr beschlossen. Sie tritt am 22.November 2022 in Kraft. Die GOT ist eine gesetzliche Gebührenordnung , die eine Unterschreitung des 1-fachen Gebührensatzes nicht erlaubt.

 

Nachfolgender Link gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch weiter zu informieren.

www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21443

 

Rangsdorf 11/2022

Vorsicht vor Fälschungen von Tierarzneimitteln

In letzter Zeit kommt es immer wieder zum Auftreten von Fälschungen bei Tierarzneimitteln .

Fälschungen sind oft anders zusammengesetzt, als das Orginalprodukt. Es ist also durchaus möglich, das kein oder zu wenig Wirkstoff enthalten ist und dadurch das Medikament unwirksam ist.

Das BVL-Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfiehlt Tierhaltern  Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über zertifizierte Onlineapotheken zu erwerben. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel können im Onlinehandel nur durch Vorlage eines  vom Tierarzt ausgestellten Rezept bezogen werden .

 

Wie erkennt man Fälschungen: z.B.

  • Verpackungen und /oder das Arzneimittel sehen anders aus, als das   Original
  • Beschriftungen sind nicht in deutscher Sprache
  • Verpackungen tragen ungewöhnliche Aufkleber
  • Das Produkt wird ohne Umverpackung geliefert

 

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, S. 1233,  September 2019

 

September 2019

Was tun, wenn Sie ein WILDTIER finden ?

Gerade im Frühjahr und im Frühsommer werden wir immer öfter um Rat gefragt, wenn ein herrenloses oder auch verletztes Wildtier gefunden wird.

 

Allgemein lässt sich sagen, nehmen Sie bitte niemals ein gefundenes, scheinbar herrenloses Tier einfach mit nach Hause denn Wildtiere sind kein Allgemeingut !

 

Wenn Sie ein verletztes Wildtier oder ein Jungtier auffinden, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Oft haben diese selber keine Aufnahmemöglichkeiten, aber die Mitarbeiter können doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln, auch die örtliche Naturschutzbehörde  kann oft mit geeigneten  Adressen weiterhelfen.

 

Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützen Arten - dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel, oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen . Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen.

Die Tiere sind unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbsständig erhalten können..

 

Dies setzt aber voraus, das geeignete Möglichkeiten der Unterbringung  und ein entsprechendes Wissen  über Nahrung , Verhalten und Haltungsbedingungen  vorhanden sind.

 

Handelt es sich bei dem gefundenem Tier, um ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anders dem Jagdrecht unterliegendes Tier, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen ( rund um Rangsdorf ist der zuständige Jagdpächter : Herr Fetzer).

 

Ouellen: http://www.Tierschutzbund.de/ihre-fragen-unsere-antworten   /artenschutz.ht

Hilfe, mein Tier hat Flöhe/Zecken!!!

Ein vielbekanntes Problem tritt in diesem Jahr ungewöhnlich stark auf : Flöhe/Zecken, auch bei Tieren die bisher von diesen Plagegeistern verschont wurden.

Eine große Produktpalette steht im freien Handel, Apotheken und bei den Tierärzten für die Behandlung des Tieres und der Umgebung zur Verfügung.

Da fällt es den Tierbesitzern oftmals schwer, das geeignete Produkt zu finden. Entscheidend ist nicht nur die Wirksamkeit sondern auch die praktikable und regelmäßige Verabreichung der "Floh- und Zeckenmittel", sowie die richtige Auswahl aus der Menge der angebotenden Präparate individuell für das einzelne Tier und dessen Umgebung zu finden. Die richtige Behandlung der Umgebung stellt einen wesentlichen Bestandteil zur Bekämpfung der Parasiten dar.

Neu auf dem Arzneimittelmarkt sind die für Hunde und Katzen oral zu verabreichenden Präparate mit einer Wirkungsdauer von 4  bzw. 12 Wochen. Der  darin enthaltende neue Wirkstoff verspricht eine Abtötung der adulten(erwachsenen)  Flöhe/Zecken bereits nach 8 Stunden. Jedoch muß auch bei diesen Präparaten der Parasit mit der Nahrungsaufnahme auf dem Wirtstier beginnen um den Wirkstoff aufzunehmen.

 

Grundsätzlich sei hier angemerkt, dass die Behandlungsstrategie  immer auf die Erfordernisse und Bedürfnisse des einzelnen  Tieres und seines Halters abgestimmt werden muß, um eine sichere und erfolgreiche Flohbehandlung gewährleisten zu können.

 

Mai 2019

 

Erste Hilfe im Notfall - Was kann ich tun ?

 

Eine fachgerechte Erstversorgung durch den Tierhalter bis zum Transport in die tierärztliche Praxis oder Eintreffen des Tierarztes kann entscheidend dazu beitragen, dass Notfälle wie Verletzungen, Vergiftungen, Verbrennungen oder ähnliche lebensbedrohliche Zustände schnell therapiert  werden können. Um im Einzelfall richtig zu handeln, lassen Sie sich die Maßnahmen , die Sie selbst im Einzelfall ergreifen können, von Ihrem Tierarzt zeigen.

 

Die wichtigsten Regeln für den Notfall:

 

* Ruhe bewahren

   Nur so können Sie richtig entscheiden und handeln. Bedenken Sie immer,  

   dass    sich  Ihre Ruhe auch auf Ihr Tier überträgt.

* Telefonnummer des Tierarztes parat halten

   Halten Sie sie immer griffbereit - nicht nur am häuslichen Telefonapparat,

   auch gegebenenfalls in Ihrem Handy gespeichert.

*  Tierarzt verständigen

   Kündigen Sie den Notfall bei Ihrem Tierarzt an, damit dieser bis zu Ihrem

   Eintreffen eventuell notwendige Vorbereitungen treffen kann. Er wird gege-

   benenfalls auch individuelle Hinweise zum Transport geben.

* Schnauzenbad, Maulkorb anlegen, Transportkorb benutzen

   Dies sind Maßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit, die Sie vor einer

   eingehendenUntersuchung und vor Transportmanipulationen ergreifen

   sollten. Verletzte und unter Schock stehende Tieren können unkontrollierte

   Abwehrbewegungen machen, beißen und kratzen.

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